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Sie haben ja recht: Die MPU-Begutachtung schmeckt keinem!

Sie ist aber keineswegs der Kloß, der im Hals steckenbleiben muss. Sondern eine lange bewährte

Möglichkeit zur Prüfung Ihres ganz speziellen Einzelfalles. Völlig unabhängig von der statistischen Annahme, dass bei Ihnen die Sache mit dem Führerschein eben gegessen ist. Diese Prüfung des Einzelfalles ist die Kehrseite der Statistik. Denn der Einzelfall, also Sie, hat dort keinen Platz. Tun Sie sich also selbst den Gefallen, und begreifen Sie sich in der Begutachtungssituation nicht als Opfer, sondern als einen Akteur, der seine Chance selbstbewusst zu nutzen weiß. Atmen Sie durch!

Medizinisch-psychologische Untersuchungen werden durchgeführt von zugelassenen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF). Diese

sind bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert. Die Wahl der Begutachtungsstelle liegt im Ermessen des Antragstellers.

Er tritt als Fahrerlaubnisbewerber gegenüber der BfF als Auftraggeber auf und nimmt damit eine Dienstleistung in Anspruch, mit der er sich

als Kraftfahrer rehabilitieren will. Das alles geschieht freiwillig und im eigenen Interesse. Deshalb kann es auch kaum sinnvoll sein, an dieser Stelle juristisch aufzurüsten. Die MPU-Anordnung durch die Behörde schließt eben auch die Annahme ein, dass Menschen sich verändern können. Dass sie Einstellungs- und Verhaltensänderungen vollziehen können, die eine positive Verkehrsprognose wieder möglich machen.

Untersuchungsbereiche bei der Medizinisch-Psychologischen Begutachtung

Die MPU dauert ca. vier Stunden. Neben dem psychologischen Gutachtergespräch sind weitere relevante Untersuchungen vorgesehen:

- In der ärztlichen Untersuchung soll festgestellt werden, ob medizinische oder psychiatrische Faktoren die Fahreignung beeinträchtigen

- Mit psycho-physischer Leistungstestung soll festgestellt werden, ob im Leistungsbereich (Konzentration, Reaktion ... ) Mängel bestehen

Mit einem Fragebogen wird in Form einer Selbstauskunft dazu angeregt, Angaben zu Gesundheit, Konsumgewohnheiten etc. zu machen

Besonderheit Verzichtnachweise: Beweisführung bei Alkohol- oder Drogenfragestellung

Wer aufgrund eines Alkohol- oder Drogendelikts ein Gutachten in Auftrag gibt, steht vor der Frage, ob und in welchem zeitlichen Umfang ein Substanzverzicht nachzuweisen ist. In einigen Fällen lässt sich die Antwort leicht finden, in anderen Fällen ist eine zuverlässige Antwort erst nach eingehender Klärung und Beratung möglich. Dabei gilt: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Das Bedürfnis nach einer schnellen und einfachen Antwort ist verständlich, weil entsprechend "auf den Führerschein gewartet" werden muss. Oft ist Geduld angesagt, wenn der Schuh drückt.

Besonderheit Fahrverhaltensbeobachtung: Ausgleich bei negativem Leistungstest

Der Leistungstest dient der Untersuchung verkehrsbedeutsamer Faktoren im Leistungsbereich: Reaktionsfähigkeit, optische Orientierung im Verkehrsraum, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Belastbarkeit. Ideale Ergebnisse müssen bei der Leistungstestung nicht erbracht werden. Es genügt, wenn die Mindestvoraussetzungen für eine angepasste Verkehrsteilnahme gegeben sind. Bei einem negativen Untersuchungsergebnis besteht die Möglichkeit, in einer Fahrverhaltensbeobachtung im Realverkehr nachzuweisen, dass die festgestellten Defizite durch Erfahrung und besondere Persönlichkeitsfaktoren wie Umsicht und Gewissenhaftigkeit positiv ausgeglichen werden können.  

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